AGB

Behandlungsvertrag

Herr Alfons Müller, Heilpraktiker, schließt folgende Behandlungsübereinkunft mit dem Patienten.

Punkt 1: Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische, heilkundliche Behandlung der Patient:in. Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen unter anderem auch wissenschaftlich/schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.

Punkt 2: Honorar

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Aufwand der Behandlung:

  • Erstanamnese und Erstuntersuchung nach den Regeln der Chinesischen Medizin/TCM (die Akupunkturbehandlung oder das Erstellen der ersten Kräuterrezeptur sind bereits inklusive). Dauer 1.5 bis 2 Stunden: 120,- Euro.
  • Akute Schmerzanamnese ohne ausführliche TCM-Diagnose inkl. Akupunktur, ca. 60-80 Minuten: 80 Euro.
  • Folgebehandlung je nach medizinischer Notwendigkeit: inkl. Akupunktur und/oder Kräuterrezeptur, Tuina, Schröpfen, Gua sha, Qi gong, YangSheng, 45-60 Minuten: 65,00 Euro.
  • Kurze telefonische Beratung/per Mail und Ausstellung einer Wiederholungsrezeptur: 15 Euro. Erstellung einer Rechnung für die Leistungen; das Honorar ist in bar, per EC oder Überweisung zu zahlen.

Absage eines Termins: Ich habe eine reine Bestellpraxis und vergebe daher feste Termine, um genügend Zeit für ihre Wünsche und Beschwerden zu verwenden. Daher bitte ich Termine nur in dringenden Fällen abzusagen. Termine, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen.

Punkt 3: Hinweise

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, Privat zusatzversicherter und beihilfeberechtigte Patienten/innen können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient/die Patientin gegenüber der Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Mögliche Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.